Angebotsaufforderung per Email, am 10.02.2015, um 18:40 Uhr erhalten. Angebotsabgabe sollte am 13.02.2015, um 12 Uhr sein! Hallo? 🙁
Zweieinhalb Tage für die Besichtigung der Baustelle und zur Angebotserstellung? Die VOB, auf die sich der Architekt hier bezieht, sieht dafür eine Frist von nicht unter 10 Werktagen vor.
Zudem werden dem Handwerker bei dieser Ausschreibung jede Menge unwägbarer Risiken aufgebürdet, die im Preis einkalkuliert werden sollen! Dem Architekt musste ich gehörig meine Meinung sagen.
Der Architekt hat uns keinen Auftrag erteilt. 😉 Wir sind auch keine Sklaven! 🙁
Suuuuper Antwort Herr Kollege.
Da will wohl einer Archtitekt spielen.
Er spielt sich zumindest so auf 🙂
Guten Tag Herr Deck,
wenn wir sicher nicht in allen Dingen einer Meinung sind, in diesem Fall kann ich Sie nur voll unterstützen. Ich reagiere auf solche Anfragen , die ich „Anfragen zum freiwilligen Frondienst und Sklavenarbeit“ nenne, genauso.
Wer solche Anfragen mit solchen Bedingungen versendet, hat zumeist sein eigenen leben nicht im Griff, sondern läst das Chaos auf Kosten anderer regieren.
Freundliche Grüße
Christian Sander
Wunderbar mal wieder von dir lieber Werner!
Wünsche mir ein paar mehr Menschen wie du die mal sagen was Sache ist.
Allerdings so meine Erfahrung du hast nun einen Gott persönlich angegriffen der noch nicht mal weiß was du meinst