Am 11. Juli berichtete ich innerhalb des Beitrags „Eine eingetragene Wortmarke! Auch wegen Plagiatoren für ein Franchise-System sehr wichtig. Heute wieder einen Nachahmer „Opti-Maler“ entdeckt und Anwalt übergeben“ über diesen Fall eines Markenverletzers.
Zunächst gab der „Kollege“ die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab. Da dies wegen der Wiederholungsgefahr unabdinbar ist, wurde ihm die (verteuernde) Klage angedroht. Zwischenzeitlich wurde die Unterlassungserklärung abgegeben.
Danach wurden von meinen Rechtsanwälten, gegenüber dem Markenverletzer, die Kosten beziffert.
![Rechtsanwaltsschreiben](http://www.werner-deck.de/blog/wp-content/uploads/Schadenersatz-Auskunft-Kosten-Opti-Maler-Partner.jpg)
Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz
![Rechtsanwaltschreiben](http://www.werner-deck.de/blog/wp-content/uploads/Schadenersatz-Auskunft-Kosten-Opti-Maler-Partner-2.jpg)
Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz
![Rechtsanwaltsschreiben](http://www.werner-deck.de/blog/wp-content/uploads/Schadenersatz-Auskunft-Kosten-Opti-Maler-Partner-3.jpg)
Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz
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Info über Unterlassungserklärung und Auskunft
Markenverletzungen kann ich nicht dulden. Auch und vor allem aus Schutzgründen für meine Franchise-Partner.
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