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Den Prozess gegen einen Email-Spamer habe ich gewonnen. Vor wenigen Tagen erging das Urteil
Werbung per Email ist gesetzlich verboten. Viele Firmen halten sich leider nicht an dieses Verbot. Soweit der Absender in Deutschland sitzt, lasse ich mir diese verbotene Belästigung nicht bieten.
Der Absender erhält von meinem Rechtsanwalt eine kostenpflichtige Abmahnung und muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
So auch bei dieser Werbe-Email. Der Absender wurde abgemahnt, gab aber keine Unterlassungserklärung ab. Die die Email versendende Firma war der Meinung, das sei erstens keine Werbung, zweitens erlaubt und gab die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ab.
Also habe ich das Unternehmen auf Unterlassung verklagt. Den Prozess habe ich gewonnen. 🙂 Vor wenigen Tagen wurde die werbende Firma verurteilt. Nachstehend die erste Seite des Urteils.
Mit einem Klick auf die Grafik, können Sie das gesamte Urteil als PDF lesen (neues Fenster öffnet sich).
Telefaxspammer wurde von mir kostenpflichtig abgemahnt und musste strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben
Ob verbotene Emailwerbung, unerlaubte Telefonwerbung oder unerlaubte Telefaxwerbung, stets muss der Spammer stets mit einer kostenpflichtigen Abmahnung, mit Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, rechnen.
Diese ständigen Belästigungen, zumal eindeutig verboten, lasse ich mir nicht bieten. Wird die Unterlassungserklärung nicht abgegeben, verklage ich den Spammer erforderlichenfalls.
Hier musste ein Telefaxspammer die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.