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Umfangreiche Handwerksarbeiten vom „Hausmeister-Service“, ohne Kenntnisse und ohne fundierte Ausbildung
Der Kunde glaubt, einen ausgebildeten und qualifizierten Handwerker beauftragt zu haben. Aber oft weit gefehlt. Viele Handwerksleistungen werden ohne Kenntnisse und ohne jede Ausbildung ausgeführt.
Warum? Weil die „Berufe“ zum zulassungsfreien Handwerk und/oder zum handwerksähnlichem Gewerbe zählen. Dazu genügt ein Gewerbeschein, mehr nicht. Je nach Kommune, kostet der Gewerbeschein zwischen € 20,00 und € 65,00 und ab geht die unqualifizierte „Handwerkspost“!
Weder ist dazu eine Ausbildung, noch irgendeine handwerkliche Qualifikation erforderlich. Sie glauben das nicht? Dann lesen Sie bitte weiter!
Anlass für diesen Artikel war wieder einmal ein Fahrzeug eines Hausmeister-Service (siehe unten), hinter dem ich heute herfuhr. Für mich sind das die Universalgenies vom Hausmeisterservice!
Wie man der Fahrzeugbeschriftung entnehmen kann, werden folgende Arbeiten ausgeführt:
- Renovierungs- und Bauarbeiten
- Fliesenverlegung
- Laminatverlegung
- Malerarbeiten
- Trockenbau
- Hausmeisterservice
Was auf den ersten Blick aussieht, wie ein seriöses handwerkliches Universalgenie, ist in Wirklichkeit ein vollkommen unqualifiziertes Unternehmen.
Hinz und Kunz kann sich, ohne jedwede Qualifikation und ohne Eignungsprüfung, einen Gewerbeschein holen, ein Gewerbe anmelden, bei dem keinerlei Ausbildung notwendig ist.
Dann schreibt man sich die oben genannten Tätigkeiten auf das Auto und auf den den Briefbogen. Schon ist man in den genannten Gewerken Handwerksexperte, Universalgenie und Tausendsassa!
Das obige Beispiel zeigt es wieder einmal überdeutlich. Wie unten zu sehen, ist der Betrieb bei der IHK, u.a. als „Trockenbau“ angemeldet.
Hier können Sie einmal die formalen Rahmenbedingungen für die Anmeldung zum „Trockenbau“ lesen:
- Keine Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer nötig
- Kein Meistertitel erforderlich
Werden jedoch andere handwerkliche Leistungen angeboten, die ein Vollhandwerk berühren, greift die Meisterpflicht! Beim oben gezeigten Beispiel, werden auch Bauarbeiten und Malerarbeiten angeboten. Dazu wäre jedoch eine Meisterprüfung erforderlich!
Unter dem Deckmantel „Hausmeisterservice“, werden regelmäßig umfangreiche andere Handwerksleistungen angeboten und ausgeführt.
In Deutschland darf jede/r, ohne Kenntnisse und Ausbildung, handwerksähnliche Berufe ausüben. Schlechtleistungen, Pfusch und Mängeln, sind damit Tür und Tor geöffnet. Ein, in meinen Augen, unhaltbarer Zustand über den ich mich schon viele Jahre ärgere.
Das Ganze hat seinen Ursprung in der Novelle zur Handwerksordnung vom 1. 1. 2004. Neu strukturiert wurden damals die Anlagen A und B zur Handwerksordnung. Es verblieben nur noch 41 von ehemals 94 Handwerken in der Anlage A. Für alle diese 94 Handwerke, war bis dato eine Meisterprüfung erforderlich.
Seit der Novellierung, bedarf es nur noch in diesen 41 Handwerken eines Meisterbriefes als Voraussetzung für eine Selbstständigkeit im Handwerk. Die restlichen 53 Handwerke wurden – als neu bezeichnete zulassungsfreie Handwerke – in der Anlage B Abschnitt 1 aufgenommen.
Die Politik versprach sich von dieser, meiner Meinung nach schon damals unsinnigen, Novellierung, die zusätzliche Schaffung von Arbeitsplätzen. Ein Schuss, der m.E. nach hinten losging
Das wäre ja in etwa so, als würde man z.B. den Ärztemangel dadurch beheben, dass man Studium und Aprobation abschafft, damit Jedermann/Jedefrau sich ohne Ausbildung als Arzt niederlassen kann! 🙁
Außer dem qualitativen, gibt es aber noch einen wirtschaftlichen Aspekt. Die Hausmeisterfirmen machen mit Dumpingpreisen dem Handwerk das Leben schwer. Warum?
Das Handwerk unterliegt Tarifverträgen, die Stunde seriöse Handwerksleistung von einem qualifizierten und gut ausgebildeten Fachmann, kostet ca. € 45,00/€ 55,00. „Hausmeisterservice“ unterliegt keinem Tarifvertrag, beschäftigt ungelernte Kräfte, häufig nur zum Mindestlohn. Dort wird dann mit Stundenpreisen von ca. € 25,00/€ 35,00 operiert.
Dazu kommt, dass sehr häufig nur billigstes Material minderer Qualität eingesetzt wird.
Ein weiterer Aspekt ist auch die immer geringere Zahl von Lehrlingen. Für deren Ausbildung ist nämlich zwingend eine Meisterprüfung erforderlich.
Hausmeisterfirmen, die andere Handwerksleistungen bewerben, verstoßen grundsätzlich gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Schwarzarbeitsgesetz (SchwArbG). Es muss doch endlich Aufgabe von Kammern, Gewerbeaufsicht etc. sein, solche Auswüchse einzudämmen, zu verhindern und entsprechend empfindliche Strafen auszusprechen.
Schon im letzten Jahr, hatte ich mir zu diesem Thema ordentlich Luft gemacht: „Immer wieder gerne genommen, die Universalgenies vom Hausmeisterservice! Unqualifiziert und ohne Ausbildung“
Schließlich empfehle ich zu diesem Thema noch zwei aufschlussreiche Artikel.
- Deutsche Handwerks Zeitung: Zulassungsvoraussetzung im Handwerk. Baugewerbe fordert Meisterbrief für Fliesenleger und
- handwerk.com: Politik und Gesellschaft. Wie weiter ohne Meister?
Immer wieder gerne genommen, die Universalgenies vom Hausmeisterservice! Unqualifiziert und ohne Ausbildung
In den letzten Jahren aus dem Boden geschossen, ein neuer „Berufszweig“: Hausmeisterservice! 🙁
Allenthalben sieht man im Straßenbild die Fahrzeuge sogenannter „Hausmeisterservice“. Das ist kein Beruf, man braucht dazu auch keinerlei Ausbildung. Jede/r kann ein solches Gewerbe problemlos anmelden und ohne jede Qualifikation ausüben.
Dabei werden aber alle möglichen Arbeiten angeboten. Ebenfalls ohne Qualifikation und ohne Ausbildung. Nach der Handwerksordnung nicht zulässig und für den geneigten Kunden sehr mit Vorsicht zu genießen.
Warum geht das? Weil man sich u.a. einfach als „Gebäudereiniger“ oder „Holz- und Bautenschutzbetrieb“ anmeldet. Ohne Qualifikationsnachweis ist das möglich. Unter diesem „Deckmantel“ werden danach alle möglichen Handwerksarbeiten ausgeführt, sehr gerne und bevorzugt auch Malerarbeiten.
Eigentlich nach der Handwerksordnung verboten. Ich zitiere aus der Handwerksordnung zur „Tätigkeitsbeschreibung des handwerksähnlichen Holz- und Bautenschutzgewerbes (Anlage B Nr. 6 zur HwO):
„Nicht zum Gewerbe „Holz- und Bautenschutz“ zählen Arbeiten, für deren Ausübung auf Kenntnisse und Fertigkeiten aus handwerklichen Ausbildungsberufen zurückgegriffen werden muss wie z. B. dem Maler und Lackierer, Maurer oder sonstigen Vollhandwerken.“
„Heizung“, „Malerarbeiten“ und „Elektrik“, wie auf dem Bildbeispiel oben zu lesen, dürfen nur von Vollhandwerken mit Meisterausbildung ausgeführt werden. Hat ein „Hausmeisterservice“ entsprechende Meister für den jeweiligen Bereich beschäftigt, darf er selbstverständlich diese Arbeiten ausführen.
Was z.B. ein Holz- und Bautenschutzbetrieb nach der Handwerksordnung ausführen darf, können Sie in dieser PDF-Datei herunterladen und nachlesen: „Tätigkeitsbeschreibung des handwerksähnlichen Holz- und Bautenschutzgewerbes (Anlage B Nr. 6 zur HwO)“.
Hinter „Hausmeisterservice“ verbergen sich Alleskönner und Universalgenies, die, in aller Regel, ohne Ausbildung und Qualifikation, Handwerksarbeiten ausführen, die nur von den sogenannten „Vollgewerken“ (Meisterbetrieben) ausgeführt werden dürfen. Für die Kunden ein Risiko, für die seriösen Handwerksbetriebe zu Recht ein Ärgerniss.
Im Verzeichnis der örtlichen Handwerkskammer suchte ich einmal z.B. nach „Hausmeister“ und „Gebäudereiniger“. Nachstend drei typische Beispiele für unqualifizierte Alleskönner und handwerkliche Universalgenies.
Eines haben diese „Firmen“ fast alle gemeinsam: Sie firmieren unter „Hausmeisterservice“ und führen dabei oft Arbeiten aus, für die sie weder ausgebildet, noch qualifiziert sind.
Ergänzung am 28.02.2018
Hier noch ein weiterer Artikel zum Thema: Umfangreiche Handwerksarbeiten vom „Hausmeister-Service“, ohne Kenntnisse und ohne fundierte Ausbildung