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Handwerker sind gleichberechtigte Partner auf Augenhöhe und keine rechtlosen Sklaven von Architekten

Autor: Werner Deck am 24. Februar 2015

Angebotsaufforderung per Email, am 10.02.2015, um 18:40 Uhr erhalten. Angebotsabgabe sollte am 13.02.2015, um 12 Uhr sein! Hallo? 🙁

viel zu kurzfristig

Nur zweieinhalb Tage für die Angebotserstellung

Zweieinhalb Tage für die Besichtigung der Baustelle und zur Angebotserstellung? Die VOB, auf die sich der Architekt hier bezieht, sieht dafür eine Frist von nicht unter 10 Werktagen vor.

Zudem werden dem Handwerker bei dieser Ausschreibung jede Menge unwägbarer Risiken aufgebürdet, die im Preis einkalkuliert werden sollen! Dem Architekt musste ich gehörig meine Meinung sagen.

schnelle Antwort

Handwerker sind keine rechtlosen Sklaven

Der Architekt hat uns keinen Auftrag erteilt. 😉 Wir sind auch keine Sklaven! 🙁

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Ein besonders unverschämter Anfrager, wie ich finde. Er erhält kein Angebot, aber eine sehr deutliche Antwort von mir

Autor: Werner Deck am 26. Januar 2015

Ein Schmankerl für Handwerkskollegen, die mein Verhalten besonders gut nachvollziehen können.

Manchen Menschen muss man in aller Deutlichkeit die Meinung sagen.  Nach meiner Meinung eine sehr unverschämte Angebotsaufforderung, getartnt als „Einladung“.

Was soll das?

Die “Einladung zur Abgabe eines Angebots”

Auf weiteren Seiten, die als PDF-Datei dabei waren, waren die kruden Gedanken des Herrn ausgebreitet, siehe am Artikelende.

Innerhalb von 24 Stunden hatte der Anfrager auf seine „Einladung“ eine deutliche Antwort von mir.

Das musste gesagt werden

Meine mehr als sehr deutliche Antwort

So jemanden gebe ich kein Angebot ab. Schon garnicht will ich für so einen Menschen arbeiten!

Hier noch die vier Seiten PDF-Datei.

Seite 1

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Seite 3

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Seite 4

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