Schlagwort-Archiv: Spam

Plumpe nervige Werbung und dümmlich falsche Anrede auf LinkedIn

Autor: Werner Deck am 7. Dezember 2020

Diverse Male habe ich hier auf dem Blog darüber berichtet. Die plumpe nervige Art der Werbung und die respektlose und dümmlich falsche Anrede auf LinkedIn nimmt immer mehr zu.

Die Erfassung der Anrede etc. scheint automatisiert zu sein. Der/die Kontaktaufnehmer/in macht sich offensichtlich noch nicht einmal die Mühe der Prüfung, bevor die Texte verschickt werden. Alleine daran ist die fehlende Aufmerksamkeit und Wertschätzung zu erkennen.

Hier einige Beispiele der letzten Tage.

Spam Werbung Linkedin

Plumpe Werbung auf LinkedIn

Spam Linkedin

Plumpe Werbung auf LinkedIn

Spam LinkedIn

Plumpe Werbung auf LinkedIn

Falsche Anrede

Falsche Anrede bei Kontaktaufnahme

Dumme Anrede Linkedin

Falsche Anrede bei Kontaktaufnahme

Entschuldigung

Entschuldigung für den Fauxpas

 

Nervige Werbung auf LinkedIn

Und das Grauen schreitet fort! Beispiel von heute, 8. Dezember 2020 ?

Dumme Werbung

Das Grauen setzt sich fort: 21.12.2020. Plumpe Werbung auf LinkedIn.

Schlagwörter: , ,
Kategorie:

Immer häufiger: Nervige Anmache bei Kontaktaufnahmen auf LinkedIn

Autor: Werner Deck am 6. Oktober 2020

Ca. 2/3 der Kontaktaufnahmen sehen so oder so ähnlich aus. Zwei Beispiele von heute, Dienstag, 6. Oktober 2020. Alles ganz sicher ausgewiesene Experten/innen. 😉

Auf diese Dame hat die Welt gewartet. Schon alleine die Anrede! Kontakt abgelehnt

Einer der zahllosen jugendlichen Supercoaches auf LinkedIn. Kontakt abgelehnt.

Dazu heute noch diese Erinnerung, endlich zu antworten.

Der Gute will allerhand wissen. Eine Minute reicht dafür bei weitem nicht aus

Meine Antwort

Schlagwörter: , ,
Kategorie:

Plumpe Anmache nach Kontaktbestätigung auf LinkedIn. Die Dame will mit mir telefonieren! Mein Preis: € 3,34/Minute

Autor: Werner Deck am 6. August 2020

Momentan gang und gäbe auf LinkedIn. Unmittelbar nach Kontaktaufnahme, plumpe Anmache per PN. Diese Dame will mit mir telefonieren. 🙁

Lt. ihrem Profil ist sie Unternehmerin. Was sie allerdings „unternimmt“, bleibt ihr Geheimnis. Vermute Vertrieb per MLM.

Gerne kann die Dame mit mir telefonieren. Dafür berechne ich lediglich € 3,34 je Minute, zuzüglich Mehrwertsteuer. 😉

Plumpe Anmache

Plumpe Werbe-Anmache bei LinkedIn 🙁

 

 

Schlagwörter: , ,
Kategorie:

Kontaktanfrage auf LinkedIn. Dümmer geht´s nimmer

Autor: Werner Deck am 29. Juli 2020

Der Anfragetext lautet:

Guten Tag Herr Opti-Maler-Partner,

ich habe mir gerade Ihr Profil angesehen und habe gesehen, dass Sie auch Coach sind! Es würde mich sehr freuen, mich hier mit Ihnen zu vernetzen!

Das ist natürlich gelogen! Nie hat der Typ mein Profil angesehen.

Sonst wäre ihm aufgefallen, das ich nicht „Opti-Maler-Partner“, sondern „Werner Deck“ heiße und auch kein Coach bin. Stümperhaft und dumm ist noch eine höfliche Formulierung, für so ein Vorgehen. Die Kontaktanfrage habe ich natürlich ignoriert.

 

Kontaktanfrage über LinkedIn

Dümmliche Kontaktanfrage über LinkedIn

Diese plumpe Anmache nimmt in letzter Zeit immer mehr zu. 🙁

Schlagwörter: , ,
Kategorie:

Den Prozess gegen einen Email-Spamer habe ich gewonnen. Vor wenigen Tagen erging das Urteil

Autor: Werner Deck am 3. November 2016

Werbung per Email ist gesetzlich verboten. Viele Firmen halten sich leider nicht an dieses Verbot. Soweit der Absender in Deutschland sitzt, lasse ich mir diese verbotene Belästigung nicht bieten.

Der Absender erhält von meinem Rechtsanwalt eine kostenpflichtige Abmahnung und muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

So auch bei dieser Werbe-Email. Der Absender wurde abgemahnt, gab aber keine Unterlassungserklärung ab. Die die Email versendende Firma war der Meinung, das sei erstens keine Werbung, zweitens erlaubt und gab die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ab.

Also habe ich das Unternehmen auf Unterlassung verklagt. Den Prozess habe ich gewonnen. 🙂 Vor wenigen Tagen wurde die werbende Firma verurteilt. Nachstehend die erste Seite des Urteils.

Mit einem Klick auf die Grafik, können Sie das gesamte Urteil als PDF lesen (neues Fenster öffnet sich).

Urteil gegen Email-Spamer

Urteil gegen Email-Spamer erwirkt

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Primitive Werbung über Linkedin erhalten

Autor: Werner Deck am 5. Mai 2016

Diese primitive Werbung erhielt ich gestern über Linkedin. 🙁

Linkedin

Primitive Werbung

Mein heutiges „Fedback“ lautete:

Antwort

Mein „Feedback“ auf die primitive Werbung

Es geht ähnlich weiter.

Schlagwörter: , ,
Kategorie:

Telefaxspammer wurde von mir kostenpflichtig abgemahnt und musste strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben

Autor: Werner Deck am 6. Dezember 2015

Ob verbotene Emailwerbung, unerlaubte Telefonwerbung oder unerlaubte Telefaxwerbung, stets muss der Spammer stets mit einer kostenpflichtigen Abmahnung, mit Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, rechnen.

Diese ständigen Belästigungen, zumal eindeutig verboten, lasse ich mir nicht bieten. Wird die Unterlassungserklärung nicht abgegeben, verklage ich den Spammer erforderlichenfalls.

Hier musste ein Telefaxspammer die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Kostet auch Geld

Die Unterlassungserklärung. Telefaxwerbung ist verboten!

Kosten der Unterlassungserklärung

Der Überweisungsbeleg der Rechtsanwaltskosten des Telefaxspammers. Billiger ist es, nicht mehr zu spammen!

Den Prozess wegen unerlaubter Telefonwerbung gegen die anrufende Firma gewonnen

Autor: Werner Deck am 3. Dezember 2015

Anfang Oktober berichtete ich über den unerlaubten Telefonanruf und den von mir angestrengten Prozess gegen den Anrufer. Vor wenigen Tagen erging das für mich siegreiche Urteil.

Amtsgericht Karlsruhe

Im Namen des Volkes

Urteil

In dem Rechtsstreit

Werner Deck Unternehmensberatung e.K., Benzstr. 4, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen

– Klägerin –

gegen

XXXXX GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer XXXXX, 76185 Karlsruhe

– Beklagte –

wegen Unterlassung

hat das Amtsgericht Karlsruhe durch die Richterin XXXXX auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 25.11.2015 für Recht erkannt:

  1. Der Beklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 25.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung untersagt, den Kläger zu Werbezwecken telefonisch unter seiner Telefonnummer 0721/9XXXXX anzurufen, ohne dass der Kläger vorab ausdrücklich seine Zustimmung erteilt hat.
  2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.100,00 € vorläufig vollstreckbar.

Beschluss

   Der Streitwert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

Das vollständige Urteil können Sie sich hier als PDF-Datei herunterladen.

LKA warnt vor einer neuen Masche der digitalen Erpressung. Cyberkriminelle verschicken falsche Online-Bewerbungen

Autor: Werner Deck am 22. Oktober 2015

Den Fachkräftemangel machen sich zunehmend Cyberkriminelle zu Nutze. Es werden an Firmen falsche Bewerbungen mit Erpresser-Software verschickt. Das LKA warnt vor dieser neuen und ziemlich perfiden Methode.

Alle Firmenverantwortlichen sollten diese Warnung des LKA lesen um dagegen gewappnet zu sein.

Mit einem Klick auf die Grafik, laden Sie sich den gesamten Text als PDF herunter.

Falsche Bewerbungen

Die Warnmeldung des LKA für Firmen

Schlagwörter: , , ,
Kategorie:

Unerlaubte Telefonwerbung: Der Spammer wird den Prozess wohl verlieren. Das Gericht regte Klageanerkennung an

Autor: Werner Deck am 6. Oktober 2015

Telefonwerbung ist verboten. Es sei denn, ich habe ausdrücklich eingewilligt. Gegen verbotene Telefonwerbung wehre ich mich!

Im Juli diesen Jahres erhielt ich einen unaufgeforderten Werbeanruf. Man wollte mir Leiharbeiter vermitteln. Auf das Verbot der Telefonwerbung wieß ich den Anrufer hin und verbat mir weitere Anrufe. Gleichzeitig erhielt das Unternehmen von meinem Rechtsanwalt eine Unterlassungserklärung.

Das Unternehmen gab die Unterlassungserklärung nicht ab, behauptete der Anruf sei erlaubt, da mir ein mutmaßliches Interesse unterstellt wurde. Eine Behauptung, mit der Telefonspammer immer gerne argumentieren. Deshalb verklagte ich das Unternehmen auf Unterlassung.

Auch schriftsätzlich wurde bei Gericht vom Spammer umfangreich und blumig vorgetragen, warum der Anruf erlaubt sei und wiederum mit meinem mutmaßlichen Interesse argumentiert.

In seiner Verfügung sagt das Gericht:

Die Beklagte wird gemäß § 139 ZPO auf Folgendes hingewiesen:

Nach Ansicht des Gerichts entsprach der Werbeanruf nicht dem mutmaßlichen Interesse des Klägers. (…)  Das Gericht regt daher an, den Klageanspruch anzuerkennen. In diesem Fall würde eine Gebührenermäßigung der Gerichtsgebühren von 3,0 auf 1,0 Gebühren eintreten.

Unerlaubte Telefonwerbung - Spam

Nach Ansicht des Gerichts entsprach der Werbeanruf nicht dem mutmaßlichen Interesse des Klägers. (…) Das Gericht regt daher an, den Klageanspruch anzuerkennen

Jetzt bin ich einmal gespannt, ob das Unternehmen dem Hinweis des Gerichts folgt und die Klage anerkennt. Es könnte mit der Klageanerkennung noch ein paar Euro sparen.

Über den Ausgang werde ich berichten.

Ergänzung am 03.12.2015: Prozess gewonnen, hier das Urteil.

error: Content is protected !!
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner