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Telefaxspammer wurde von mir kostenpflichtig abgemahnt und musste strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben
Autor: Werner Deck am 6. Dezember 2015
Ob verbotene Emailwerbung, unerlaubte Telefonwerbung oder unerlaubte Telefaxwerbung, stets muss der Spammer stets mit einer kostenpflichtigen Abmahnung, mit Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, rechnen.
Diese ständigen Belästigungen, zumal eindeutig verboten, lasse ich mir nicht bieten. Wird die Unterlassungserklärung nicht abgegeben, verklage ich den Spammer erforderlichenfalls.
Hier musste ein Telefaxspammer die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.