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Wichtige Information für Mieter: Bunte Tapeten können beim Auszug sehr teuer werden. Gericht verurteilte Mieter

Autor: Werner Deck am 23. Januar 2017

Ein Mieter hatte beim Auszug in zwei Zimmern bunte Tapeten und in einem Zimmer eine orangefarbige Wischtechnik an den Wänden belassen.

Die Vermieterin ließ die Wände renovieren und wollte das Geld für die Renovierung vom Mieter zurück haben. Das Landgericht Berlin entschied (Az.: 65 S 63/16), dass die Mieter die kompletten Renovierungskosten übernehmen müssen, wie die Zeitschrift „Das Hauseigentum“ (Ausgabe 1/2017) berichtet.

Der ganze Sachverhalt hier, in der Berliner Morgenpost.

Urteil zu Tapeten

Nicht jedem gefallen bunte Tapeten. Werden die Tapeten beim Auszug nicht entfernt, droht Schadenersatz, wie ein Gericht jetzt urteilte.

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Vom Bundesgerichtshof endlich verboten: Unerwünschte Email-Werbung einer Versicherung

Autor: Werner Deck am 16. Dezember 2015
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BGH in Karlsruhe

Die unerwünschte Emailwerbung muss man sich nicht gefallen lassen. Das hat der Bundegerichtshof in Karlsruhe in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden.

Recht so! 🙂

Der von der Email-Werbung genervte Kläger siegte jetzt gegen die die Werbemails verschickende Versicherung. Daumen nach oben

In letzter Instanz hob der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom Februar diesen Jahres auf. Zurückgewiesen wurde damit die Berufung der Versicherung gegen das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt aus 2014.

Den gesamten Sachverhalt können Sie hier in dem Focus-Online-Artikel nachlesen.

 

 

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