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Meine Wortmarke „Opti-Maler-Partner“ wird unberechtigt verwendet. Nach Abmahnung kamen die üblichen Ausreden

Autor: Werner Deck am 8. September 2016

Ein Malerbetrieb benutzt aktuell die für mein Franchise-System geschützte Wormarke „Opti-Maler-Partner“.

Der Betriebsinhaber wurde daher von meinen Rechtsanwälten kostenpflichtig abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlasssungserklärung aufgefordert.

Markenschutz

Geschütze Wortmarke „Opti-Maler-Partner“

Nun rief der „Kollege“ an (siehe Audiodateien ganz unten) und behauptete, das sei ein Missverständnis. Außerdem habe er nichts von dem Schutz gewusst und auch bei seiner „Recherche“ nichts gefunden.

Zudem wolle er das ohne Rechtsanwälte regeln. Darüber kann ich nur müde lächeln. Wer nach „Opti-Maler-Partner“ sucht, wird schlagartig fündig.

Ohne Rechtsanwalt regeln bedeutet im Klartext, keine Kosten bezahlen zu wollen. Es ist immer das Gleiche.

Das habe ich, so oder so ähnlich, in mehr als 30 Jahren schon zig Mal erlebt. Ganz am Anfang schrieb ich derartige Kollegen freundlich noch selbst an.

Erstens jeweils ohne Erfolg und zweitens musste ich mich dann noch dumm anmachen lassen. Zu nutzlosen Diskussionen hatte und habe ich weder Lust noch Zeit. Deshalb regle ich derartige Angelegenheiten immer konsequent über meine Rechtsanwälte.

Auch dieser „Kollege“ kommt nicht darum herum!

Solche Markenverletzungen kann ich, auch zum Schutz meiner Franchise-Partner, keinesfalls dulden.

Anonymisierter Anruf eins auf AB.

Anonymisierter Anruf zwei auf AB.

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