Immer wieder kopieren fantasielose “Kollegen” ganze Textpassagen aus unserer Homepage, Werbeanzeigen oder, wie in diesem aktuellen Fall, übernehmen skrupellos die geschützte Wortmarke “Opti-Maler-Partner” meines Franchise-Systems. Mit diesem Link geht es zu einigen Beispielen.
Dieser “Kollege” wird von meinem Rechtsanwalt abgemahnt, muss die nicht geringen Anwaltskosten bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Zusätzlich wird er aufgefordert Auskunft zu erteilen, seit wann er meine Marke verwendet und in welchen Medien (Print, online, Plakat, etc.) die Marke verwendet wurde. Danach berechnet sich dann der Schadenersatz, der zu zahlen ist. Billig wird das für den “Kollegen” ganz bestimmt nicht!
Ein solches Vorgehen meinerseits ist zwingend geboten,
- um meine Franchise-Partner zu schützen,
- die Marke nicht verwässern zu lassen und
- weiteren Verletzern vorzubeugen.
Vielen Dank! Es ist wichtig sich zu wehren, ich habe dieses Jahr 3 Unterlassungserklärungen erwirkt gegen Holz und Bautenschützer die mit Malerarbeiten geworben haben. (In meiner Funktion als Obermeister) viele Grüße Jürgen Beil
Vielen Dank. Die Abmahnung der Holz- und Bautenschützer, Trockenbauer, Hausmeisterdienste etc., die mit Malerarbeiten werben, wird hier viel zu lasch oder gar nicht gemacht. Dabei wäre es seitens Innung und Handwerkskammer ein leichtes dagegen entschieden vorzugehen.