Markenverletzer meiner Wortmarke „Opti-Maler-Partner“. Billig wird das für den „Kollegen“ ganz sicher nicht

Erstellt am 5. Dezember 2020 von
Verletzer der Wortmarke Opti-Maler-Partner

Verletzung der Wortmarke Opti-Maler-Partner

Immer wieder kopieren fantasielose “Kollegen” ganze Textpassagen aus unserer Homepage, Werbeanzeigen oder, wie in diesem aktuellen Fall, übernehmen skrupellos die geschützte Wortmarke “Opti-Maler-Partner” meines Franchise-Systems. Mit diesem Link geht es zu einigen Beispielen.

Firmenfahrzeug

Genau. Wir lernen uns jetzt ganz gut kennen 😉

Fahrzeug mit Markenverletztung Opti-Maler-Partner

Der Aufforderung komme ich gerne nach. Der „Kollege“ wird von meinem Rechtsanwalt angesprochen

Dieser “Kollege” wird von meinem Rechtsanwalt abgemahnt, muss die nicht geringen Anwaltskosten bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Zusätzlich wird er aufgefordert Auskunft zu erteilen, seit wann er meine Marke verwendet und in welchen Medien (Print, online, Plakat, etc.) die Marke verwendet wurde. Danach berechnet sich dann der Schadenersatz, der zu zahlen ist. Billig wird das für den “Kollegen” ganz bestimmt nicht!

Ein solches Vorgehen meinerseits ist zwingend geboten,

  • um meine Franchise-Partner zu schützen,
  • die Marke nicht verwässern zu lassen und
  • weiteren Verletzern vorzubeugen.

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Kommentare

  1. Beil sagt:

    Vielen Dank! Es ist wichtig sich zu wehren, ich habe dieses Jahr 3 Unterlassungserklärungen erwirkt gegen Holz und Bautenschützer die mit Malerarbeiten geworben haben. (In meiner Funktion als Obermeister) viele Grüße Jürgen Beil

    • Werner Deck sagt:

      Vielen Dank. Die Abmahnung der Holz- und Bautenschützer, Trockenbauer, Hausmeisterdienste etc., die mit Malerarbeiten werben, wird hier viel zu lasch oder gar nicht gemacht. Dabei wäre es seitens Innung und Handwerkskammer ein leichtes dagegen entschieden vorzugehen.

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