Markenverletzungen kann ich nicht dulden. Auch und vor allem aus Schutzgründen für meine Franchise-Partner. Vor kurzem wurde mir wieder einmal die Verletzung meiner Wortmarke „Opti-Maler-Partner“ bekannt.
Wie immer, so auch hier, wurde der Markenverletzer von meinen Rechtsanwälten abgemahnt. Zunächst wurden seitens des Verletzers die üblichen Ausreden behauptet. An dieser Stelle bin ich aber sehr konsequent.
Es ist auf jeden Fall eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. darum kam auch dieser Markenverletzer nicht herum.
Hier die vorausgegangene Abmahnung.
Zusätzlich hat der Markenverletzer die Rechtsanwaltskosten zu bezahlen und Auskunft über die Art und Dauer der Nutzung meiner Marke zu erteilen. Danach bemisst sich anschließend die zu zahlende Lizenzgebühr.
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