
Sehnenscheidenentzündung?
Wird ein Mitarbeiter/in krank, bezahlt die ersten sechs Wochen der Arbeitgeber den Lohn fort. Nach dieser Zeit, muss die Krankenkasse die weiteren Kosten übernehmen.
Dazu die unglaubliche und bürokratische Geschichte, die mir heute ein Franchise-Partner berichtete.
Eine Mitarbeiterin wurde vor sechs Wochen von ihrem Hausarzt krankgeschrieben, weil großes Schmerzen im recht Arm vorhanden waren. Diagnose des Hausarztes: Sehnenscheidenentzündung.
Die Schmerzen blieben. Nach drei Wochen hat die Mitarbeiterin endlich einen Termin bei einem Orthopäden bekommen.

Tennisarm
Die Diagnose des Orthopäden: Keine Sehnenscheidenentzündung, sondern ein Tennisarm. Es handelt sich aber um das gleiche Krankheitsbild und den gleichen Arm.
Der Hausarzt hatte also eine nicht ganz richtige Diagnose gestellt. Der Diagnoseschlüssel bei Sehnenscheidenentzündung ist ein anderer, als bei einem Tennisarm.
Ab sechs Wochen Krankheit, sollte jetzt die Krankenkasse das Krankengeld bezahlen, aber da der Diagnoseschlüssel nicht übereinstimmt, wird das von der Krankenkasse abgelehnt.
Wer wird mal wieder zur Kasse gebeten? Natürlich der Unternehmer. In einem solchen Fall sehe ich das als eine große Ungerechtigkeit an. Ein Arzt stellt eine falsche Diagnose und andere müssen dafür zahlen.

Der verzweifelte Unternehmer, zerrieben zwischen unterschiedlichen Diagnosen und sturer Krankenkasse
Hallo Werner Deck,
die etwas verkürzte Darstellung vergisst vielleicht, dass es Widerspruchsmöglichkeiten der Mitarbeiterin gibt, wenn ärztlicherseits bestätigt wird, dass es sich von Anfang an um dieselbe Krankheit gehandelt hat. Und soweit ich weiß, bekommen Betriebe bis 30 Mitarbeiter/innen im Ausgleichsverfahren zumindest Teile der Lohnfortzahlung erstattet.
Bitte mal prüfen. Wird vielleicht nicht so heiss gegessen, wie gekocht!
Vielen Dank. 🙂 Werde ich an den Franchise-Partner weiterleiten.